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Leasing: Ein bitteres Ende muss nicht sein!

Frankfurt, 24.11.20

Leasingrückgabe

Axel Schäfer, Geschäftsführer Bundesverband Fuhrpakmanagement e.V. (BVF), mit einem kurzen Statement zum Thema: Leasingrückgabe.

Fahrzeuge zählen zu den beliebtesten Leasingobjekten. Sie machen fast 80 Prozent aller Leasing-Güter aus, Tendenz steigend. Laut dem Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e. V. werden zwei von drei Leasingverträgen für Pkw mit Firmen geschlossen. Und etwa jedes zweite von gewerblichen Haltern neuzugelassene Fahrzeug ist ein Leasingwagen. Je größer die Flotte, desto höher der Leasing-Anteil, bestätigt auch die jüngste Dataforce-Analyse. Alles gut – nur die Rückgabe von Leasingfahrzeugen führt immer wieder zu Streit und Diskussionen.

 

Den reibungslosen, krönenden Abschluss eines Vertragsverhältnisses stellen sich die Leasing-Nehmer meist anders vor. Negative Überraschungen sind immer wieder in Form von hohen Nachzahlungen an der Tagesordnung. Dabei ist klar – gibt es Schäden oder Mängel am Fahrzeug, die nicht zur üblichen Abnutzung zu zählen sind, muss der Leasing-Nehmer dafür aufkommen. Was das konkret bedeutet sollte allerdings schon bei Vertragsabschluss sehr transparent geregelt sein. Dann weiß jeder, was im Falle eines Falles passiert. Eine faire Angelegenheit.

 

Ein Problem ist, dass die Bewertungen und Anwendungen von Regeln nicht gleich gehandhabt werden. Sowohl Leasing-Geber, wie auch Gutachterorganisationen agieren unterschiedlich. Unsere Empfehlung: Sorgen Sie für klare Verhältnisse. Lassen Sie sich Schadenskatalog und Abrechnungsmethoden vorlegen und machen Sie das auch bei den Dienstwagenfahrer*innen bekannt und übertragen Sie Verantwortung.

 

Leasing-Rückgabe berechenbar machen
Fuhrparkverantwortliche können sich im Vorfeld die Verfahrensdokumentation des Leasing-Gebers geben lassen und sich nach den durchschnittlichen Rückgabe-Mehrkosten erkundigen. Schließlich hat jeder Leasinggeber gewisse Erfahrungswerte, aus denen sich diese berechnen lassen. Außerdem sollten sie sich bereits zu diesem Zeitpunkt über den Schadenkatalog und die entsprechenden Bewertungskriterien informieren. Anerkannte Verschleißpositionen sollten nicht akzeptiert werden. Des Weiteren sollten sie die genauen Vertragsbedingungen der Leasinggesellschaft kennen. Die Abläufe sollten besprochen und gegebenenfalls auch vertraglich festgehalten werden. So müssen beispielsweise die in einem Schadenskatalog genannten Wertansätze verständlich aufgeschlüsselt sein. Bei Rückgabeschäden ist nur der Minderwert relevant, nicht vermeintliche Reparaturkosten. Auf diesen darf im Übrigen auch keine Umsatzsteuer erhoben werden.

 

Während der Vertragslaufzeit können Mitarbeiter*innen in die Pflicht genommen werden. Regelungen im Nutzungsüberlassungsvertrag sollten in diesem Zusammenhang klar formuliert werden. Um Anreize für einen sorgsamen Umgang mit dem jeweiligen Fahrzeug zu schaffen, kann beispielsweise auch ein Bonus-Malus-System eingeführt werden. Kurz vor der Rücknahme sollten Sie – dort wo es sinnvoll ist – Smart-Repair nutzen und Glasschäden beseitigt werden. Außerdem sollten Fuhrparkmanager*innen frühzeitig nachhaken, wenn sie unter anderem Wertschwankungen nach Marktlage beobachten.

 

Faire Rückgabe ist ein Muss

Viele Leasinggeber orientieren sich mittlerweile an dem Konzept der fairen Rückgabe. Dabei soll die Rückführung so erfolgen, dass sie für beide Vertragsparteien als gerecht – also als fair – empfunden wird. Die Fahrzeugrückgabe erfolgt möglichst an einem hellen, überdachten Ort. Gemeinsam wird ein Rücknahmeprotokoll ausgefüllt, das beispielsweise sichtbare Schäden festhält. Bis zur genaueren Überprüfung durch einen Sachverständigen wird das Fahrzeug an einem sicheren Ort abgestellt. Jeder Arbeitsschritt wird ausführlich protokolliert. So kann das Fahrzeug in einem sauberen, verkehrstechnisch sicheren Zustand übergeben werden – vielleicht mit laufleistungsunabhängigen Schäden und Minderwerten – aber ohne böse Überraschungen.

 

 

Weitere Informationen und Weiterbildungsmöglichkeiten: www.fuhrparkverband.de

Foto: © Adobe Stock / Pormezz

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