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FAQs – FleetBase®

Meistgefragte Themen rund um die umfangreichste Fuhrparkdatenbank Deutschlands

Ihre Fragen – Unsere Antworten!

Die meistgestellten Fragen unserer Kunden werden hier ausführlich beantwortet. Insbesondere auf rechtliche Themen gehen wir detailliert ein, damit keine Lücken mehr offen bleiben.

Allgemeine Fragen

Datenerhebung, -nutzung und -speicherung

DSGVO, UWG

Ihr Umgang mit Daten

Allgemeine Fragen zur FleetBase®

Was ist die FleetBase®?

Die FleetBase®   ist eine Datenbank von ca. 100.000 Fuhrparks in Deutschland.

Welche Daten enthält FleetBase®?

Es finden sich Daten zu den Firmen, die Anzahl der Pkw, Transporter und Lkw im Fuhrpark, teilweise die direkten Ansprechpartner zum Fuhrpark und vieles, vieles mehr.

Datenerhebung, -nutzung und -speicherung bei FleetBase®

Welche Gesetze sind Grundlage für die Datenerhebung durch Dataforce?

Da wir eine telefonische Marktbefragung bei Unternehmen durchführen, bewegen wir uns im Raum des UWG. Natürlich sprechen wir auch am Telefon mit echten Menschen, d.h. in diesem Fall müssen wir auch die DSGVO beachten.

Liegt eine Einwilligung der Unternehmen zur Weitergabe der Daten an mich vor?

Wir weisen in unseren Telefonaten auf die Nutzung und Weitergabe der Daten hin und geben – gerade bei den personenbezogenen Daten – die Möglichkeit des sofortigen, aber auch nachträglichen Widerspruchs.

Wie geht Dataforce im Interview mit personenbezogenen Daten um?

Wir informieren den Ansprechpartner am Telefon über die Nutzung, Speicherung und Weitergabe seiner Daten. Wir informieren über den genauen Zweck der Nutzung (Statistische Erhebungen, Vertriebsunterstützung und Studien) und geben am Telefon und auch danach jederzeit die Möglichkeit zum Widerspruch.

Wie viel Erfahrung hat Dataforce im Erheben dieser Daten?

Das Produkt FleetBase®   gab es bereits in der Vorfirma und wird seit 1993 aus Frankfurt erhoben.

Was passiert, wenn es sich jemand nach dem Interview anders überlegt?

Kein Problem, wenn jemand sich entschlossen hat, doch seine persönlichen Daten löschen zu lassen, kann er uns anrufen, anschreiben oder eine E-Mail schicken und wir kümmern uns sofort um die Löschung. Die Umsetzung geschieht täglich an Arbeitstagen. Danach werden auch die Daten aus unseren Online-Systemen gelöscht und stehen auch unseren Partnern nicht mehr zur Verfügung (www.dataforce.de/datenschutz).

Was passiert mit genannten E-Mail Adressen?

Die E-Mail Adresse geben wir niemals raus. Hier fragen wir lediglich nach der Einwilligung, um entweder unseren Newsletter zu erhalten, der ein Dankeschön für den Fuhrparkleiter ist und nützliche Tipps und Tricks enthält, oder wir fragen nach der Einwilligung, um Befragungen von uns auch per E-Mail an den Fuhrparkleiter zu senden. Auch hier kann die Zustimmung natürlich jederzeit widerrufen werden oder man meldet sich einfach z.B. von dem monatlichen Newsletter ab.

Was passiert bei Ansprechpartnern, die Dataforce nicht direkt am Telefon hatte?

Ansprechpartner, die wir nicht direkt am Telefon hatten, uns aber von der Firma genannt wurden, schreiben wir am nächsten Tag postalisch an. Wir erklären dort, wieso wir die Erhebung durchführen, was wir mit den Daten machen und geben unterschiedliche Möglichkeiten zum Widerruf (Post, E-Mail, Telefon).

Welche Erfahrungen hat Dataforce mit der Weitergabe der Daten in den letzten 25 Jahren gemacht?

In den letzten 25 Jahren hat unsere Erhebung immer zu positiven Rückmeldungen geführt. Selbstverständlich gibt es nachträglich den ein oder anderen Fuhrparkleiter, der nicht namentlich erwähnt werden möchte, aber hier garantieren wir eine schnelle Umsetzung.

DSGVO, UWG und FleetBase®

Was ist die DSGVO?

Die Datenschutzgrundverordnung trat im Mai 2018 in Kraft, es handelt sich dabei um ein europäisches Gesetz, welches den Umgang mit persönlichen Daten wie Name, Adresse usw. regelt. „Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten. (Art. 1 Abs. 1 DS-GVO)“.

Was ist das UWG?

Das UWG ist das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Ein Teil dieses Gesetz befasst sich mit dem Thema „Unzumutbare Belästigungen“. So wird hier zum Beispiel geregelt, dass man als Verbraucher – also Privatperson – nicht einfach angerufen werden darf. Hier muss eine Zustimmung vorliegen. Im gewerblichen Bereich sieht es etwas anders aus, da Unternehmen Informationen und auch Systeme, Produkte usw. brauchen, um geschäftstätig zu sein, darf dort unter bestimmten Umständen auch angerufen werden. Man spricht in diesem Bereich von einer mutmaßlichen Einwilligung. Diese liegt vor, wenn aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden an der Telefonerhebung und -werbung vermutet werden kann (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG).

Was bedeutet das UWG für Dataforce?

Wir rufen lediglich Firmen an, bei denen wir damit rechnen, dass Sie einen Fuhrpark haben. Bei Unternehmen, die ihren Fuhrpark aufgelöst haben oder nie Fahrzeuge hatten, führen wir kein Interview. Wir sprechen nur mit Personen, die mit dem Firmenfuhrpark zu tun haben und somit auch ein sachliches Interesse an diesem Thema haben.

Was bedeutet die DSGVO für Dataforce?

Da wir es auch mit den Daten des Fuhrparkleiters oder -entscheiders zu tun haben und diese z.B. aus Namen und Positionsbezeichnung besteht, findet die DSGVO ihre Anwendung. Rechtsgrundlage für die Erhebung und Weitergabe der personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. f) DS-GVO. Danach ist die Datenverarbeitung zulässig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist (…). Sowohl die Marktforschung und Marktanalyse als auch das Direktmarketing stellen berechtigte Interessen im Sinne des Gesetzes dar, da wir uns auf die Position des Fuhrparkleiters in der Unternehmung beziehen und auch nur fuhrparkrelevante Themen abfragen.

Ihr Umgang mit Daten aus FleetBase®

Darf ich die Fuhrparkprofile für die telefonische und postalische Akquise nutzen?

Bei der Briefwerbung gegenüber Unternehmern ist keine Einwilligung erforderlich. Vielmehr kommt es darauf an, ob der Adressat in einer für den Absender erkennbaren Weise deutlich gemacht hat, dass er eine solche Werbung nicht wünscht. Auch die Telefonwerbung gegenüber Unternehmern bedarf keiner Einwilligung. Hier geht es lediglich darum, dass der Anruf einem sachlichen Interesse dient. Dementsprechend dürfen die Daten nur im Bezug auf Fuhrparkrelevante Themen genutzt werden und die Unternehmen auch nur mit diesem Hintergrund angerufen werden.

Was mache ich, wenn jemand fragt, woher die Daten kommen?

Da wir die Daten auf rechtsgültigem Weg und mit einem berechtigten Interesse erhoben und weitergegeben haben, kann Dataforce auch jederzeit und sehr gerne als Herausgeber der Daten genannt werden. Im Rahmen von Briefwerbung bitten wir darum, uns explizit als Adresslieferant aufzuführen.

Was passiert, wenn sich jemand nicht an die Weitergabe seiner Daten erinnert?

Wir zeichnen alle Gespräche auf und speichern diese für 18 Monate. Ist der Gesprächspartner mit einer Aufzeichnung nicht einverstanden, zeichnen wir lediglich den Teil unseres Telefonisten auf. Diese Mitschnitte gepaart mit der Eingabe in das Telefonskript sind bereits ausreichend, um den Vorgang nachzuweisen. Natürlich nehmen wir dann auch sehr gerne die Daten aus der Datenbank, wenn es gewünscht wird.