Nachhaltigkeitsberichte klingen nach einer Aufgabe für die ESG-Abteilung. Tatsächlich rückt aber auch der Fuhrpark immer stärker in den Fokus. Denn betriebliche Mobilität verursacht relevante Emissionen – und liefert zugleich wichtige Daten für die Nachhaltigkeitssteuerung von Unternehmen.
Die CSRD verpflichtet Unternehmen zur detaillierten Nachhaltigkeitsberichterstattung – doch nicht alle sind gleichermaßen betroffen. Nach aktuellem Stand der EU-Omnibus-Initiativen wurde der ursprünglich sehr weit gefasste Anwendungsbereich wieder eingegrenzt und zeitlich gestreckt. Die Omnibus-Pakete sind „Entlastungspakete“ – sie schieben die CSRD für viele Unternehmen nach hinten, heben die Eintrittsschwellen an und machen die Berichte schlanker, ohne das Grundprinzip der Nachhaltigkeitsberichterstattung abzuschaffen.
Größere Unternehmen und Konzerne benötigen im Rahmen ihrer eigenen Berichterstattung belastbare Daten aus der gesamten Wertschöpfungskette. Dazu können auch Mobilitätsdaten von Dienstleistern, Lieferanten oder Tochtergesellschaften zählen. Fuhrparks, Dienstreisen und Pendelverkehr werden damit zunehmend zu relevanten Datenquellen – auch in Unternehmen, die selbst noch nicht unmittelbar berichtspflichtig sind.
Das heißt – und hier sind in den meisten Unternehmen die Fuhrparkverantwortlichen in der Pflicht. Gefragt sind nachvollziehbare, dauerhaft verfügbare und prüffähige Informationen – etwa zur Zusammensetzung der Flotte, zu Antriebsarten, Kraftstoff- und Stromverbräuchen, CO₂-Emissionen sowie zu Car Policies und Mobilitätsrichtlinien.
Die CSRD schreibt keine konkreten Fuhrparkmaßnahmen vor. Sie erhöht aber den Druck, betriebliche Mobilität strategisch zu steuern. Entscheidungen über Fahrzeugklassen, Antriebe, Ladeinfrastruktur oder Mobilitätsbudgets wirken sich damit nicht mehr nur auf Kosten und Abläufe aus, sondern auch auf Nachhaltigkeitskennzahlen und externe Bewertungen.
Der Bundesverband Betriebliche Mobilität unterstützt Unternehmen dabei, die Anforderungen praxisnah zu übersetzen – von der Einordnung der CSRD-Relevanz bis zur konkreten Ausgestaltung nachhaltiger Mobilitätsstrategien. So wird aus der regulatorischen Vorgabe ein Instrument für bessere Entscheidungen im Fuhrpark- und Mobilitätsmanagement.
Weitere Informationen, Praxiswissen, Tools und konkrete Lösungsansätze:
Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V.
www.mobilitaetsverband.de




