Meistens sind der Fahrzeugeigentümer, Fahrzeughalter und Fahrzeugführer im Fuhrpark unterschiedliche Personen. Das konkrete Verhältnis zum Fahrzeug spielt im Schadenfall aber die entscheidende Rolle. Bei der Halterhaftung ist es maßgeblich, wer die tatsächliche Entscheidungsgewalt über das Fahrzeug hat. Fahrzeughalter ist die Person, welche über die Verwendung des Fahrzeugs entscheidet und dessen Kosten trägt bzw. den Nutzen zieht.
Im Fuhrpark eines Unternehmens ist das Unternehmen selbst als Fahrzeughalter anzusehen. Das Unternehmen kann aber die eigene Halterhaftung einschränken oder ausschließen, indem es die Pflichten des Fahrzeughalters delegiert. Meistens geschieht das an den Fuhrparkverantwortlichen, welcher dann die Haftungsrisiken übernimmt. Damit haftet er persönlich dafür, dass diese Pflichten eingehalten werden.
Zu seinen Pflichten gehören:
1.Versicherungspflicht, § 1 des Pflichtversicherungsgesetz
2.Steuerpflicht § 1 des Kraftfahrsteuergesetzes
3.Mitteilungspflicht § 13 der Fahrzeugzulassungsverordnung
4.Betriebserlaubnis § 16 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
5.Verkehrssicherkeit § 7 des Straßenverkehrsgesetzes
Kommt er seinen Pflichten nicht nach, drohen ihm zivil- und strafrechtliche Konsequenzen, die von Geld- bis hin zu Freiheitsstrafen reichen. Wichtig ist, dass die Übertragung der Halterpflichten klar und eindeutig im Arbeitsvertrag geregelt sind.
Führerscheinkontrolle im Fuhrpark
Ein Unternehmen ist rechtlich verpflichtet, regelmäßig die Führerscheine der Mitarbeiter zu überprüfen. Die Empfehlung diverser Verkehrsjuristen liegt hier bei zwei Mal jährlich. Unterlässt man diese Kontrollen, kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes führen bis hin zu Geld- und Haftstrafen. Dank der elektronischen Führerscheinkontrolle, kann der Prozess der Überprüfung vereinfacht werden. Durch diese unkomplizierte Lösung können sich Fahrzeughalter rechtlich absichern und die Führerscheinkontrolle nach aktueller Datenschutzverordnung schnell und unkompliziert abwickeln.
Zu den Anbietern elektronischer Führerscheinkontrolle gehören:
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