Beinahe jedes Unternehmen ist auf Firmenfahrzeuge angewiesen. Doch mit dem Einsatz kommen auch Pflichten. Dazu zählen unter Anderem Versicherungspflicht, Steuerpflicht, Verkehrssicherheit, Betriebserlaubnis und Mitteilungspflicht. Grundsätzlich ist das Unternehmen in erster Linie der Fahrzeughalter und trägt somit auch die Verantwortung, den jeweiligen Pflichten nachzukommen. Man hat jedoch die Möglichkeit, diese Aufgabe weiter zu reichen – beispielsweise an den Fuhrparkleiter. Durch den Arbeitsvertrag wird genau festgehalten, dass der Fuhrparkleiter nun verantwortlich ist, diese Pflichten einzuhalten. Bei Nichteinhaltung drohen saftige Strafen, in Form von Gerichtsverfahren, hohen Geldstrafen und sogar Haft.
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