Hat ein Arbeitnehmer einen Unfall auf einer Privatfahrt verursacht, so ist er gegenüber dem Arbeitgeber schadensersatzpflichtig. Verzichtet der Arbeitgeber und übernimmt die Unfallkosten, so muss dafür ein eigener geldwerter Vorteil versteuert werden. Durch eine Vereinfachungsregelung kann dies umgangen werden, indem Unfallkosten in die Gesamtkosten einbezogen werden. Einzige Voraussetzung ist, dass die Unfallkosten nicht höher als 1.000 € sind.
In unserem Artikel zum Thema Steuern finden Sie noch weiter Tipps und Sonderfälle zum selben Sachverhalt.
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