In den Unternehmen nimmt die Anzahl der Elektrofahrzeuge weiter stetig zu. Dies trotz der auslaufenden Förderung für Unternehmen zum 1. September 2023. Damit sind aber auch gleichzeitig einige Herausforderungen verbunden – insbesondere in rechtlicher Hinsicht. Welche Dauerbrenner des Fuhrparkmanagements gilt es besonders zu beachten?
UVV – Die Arbeitssicherheit
Kein Unternehmen käme auf die Idee eine neue Maschine durch die Mitarbeitenden einfach mal ausprobieren zu lassen. Interne Schulungen und Einweisungen stehen voran, bevor man hier wirklich anfangen kann zu arbeiten – nachvollziehbarerweise.
Jetzt ist ein Elektrofahrzeug für die meisten Mitarbeitenden aber auch neu. Die Wenigsten fahren ein solches bereits schon privat. Es liegt daher auf der Hand, dass der Arbeitgeber hier auch an interne Schulungen und Einweisungen denken muss, bevor sich die Mitarbeitenden mit dieser neuen „Maschine“ für das Unternehmen auf den Weg machen. Denn eines muss der Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzes beachten: Eine Hochvoltkomponente ist nicht nur politisch gewollt, sondern auch eine Gefahrenquelle.
Die meisten Gefährdungen realisieren sich durch eine unzureichende Kenntnis der Bedienung und des Umgangs mit solchen Komponenten. Beispiele:
- Lärmarmer Antrieb (beeinflusst das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmenden),
- Die Beschleunigung beeinträchtigt das eigene Fahrverhalten,
- Unbekannte Symbole in der Bordelektronik,
- Gefahr durch Strom,
- Richtiges Laden (Umgang mit Wallbox, Ladestationen, Kabel et cetera).
Die bisher praktizierten Unfallverhütungsvorschriften im Unternehmen müssen daher gegebenenfalls auf die Einführung von Elektrofahrzeugen angepasst werden.
Der Versicherungsdschungel und das Elektrofahrzeug
Gefahren will man als Unternehmen nicht nur minimieren, sondern man will wirtschaftliche Risiken, die damit einhergehen, auch absichern. Wenn man an Elektrofahrzeuge denkt, so muss man sich keine Horrorszenarien ausdenken. Es reicht, wenn man daran denkt, dass es zu Überspannungsschäden kommen kann, oder dass gegebenenfalls mal etwas zu viel Wasser an den Stromkreislauf geraten ist. Von etwaig abbrennenden Fahrzeugen ganz zu schweigen.
Jetzt gilt es zu überprüfen, welche Gefahrenquelle (Fahrzeug, Kabel, oder Ladestation) und welches Risiko (Fahrzeug, Kabel, Ladestation, Gebäude et cetera) durch welche Versicherung abgedeckt ist. In Betracht kommen hier die Kaskoversicherung, die Kfz-Haftpflichtversicherung, die private Haftpflichtversicherung oder Hausratversicherung von Mitarbeitenden, die Wohngebäudeversicherung, eine Feuerversicherung oder gar eine spezielle Wallbox-(Elektro-)Versicherung.
Beispiel: Mitarbeitende laden das Fahrzeug des Unternehmens an der eigenen Wallbox. Es entsteht ein Schaden am Fahrzeug – ausgelöst durch die Wallbox. In Betracht käme nun eine Wohngebäudeversicherung oder auch eine Wallbox-(Elektro-)Versicherung. Es ist daher nachvollziehbar, dass Unternehmen im Vorfeld bereits Nachweise darüber verlangen, welche Versicherungen überhaupt bestehen – anders lässt sich ein Risiko nicht kalkulieren. Wenn man sich den Überblick über bestehende Versicherungen verschafft hat, dann muss man im zweiten Schritt die Versicherungsbedingungen dahingehend prüfen, was nun alles versichert ist. So gibt es zum Beispiel Kaskoversicherungen, die den Wert der Hochvoltkomponente (Batterie) nur zu einem Prozentsatz X – je nach Alter – versichern.
Unvermeidbar wird daher sein, sich als Unternehmen einen Überblick über die Versicherungen und deren Inhalte zu machen.
Der Unfall mit dem Elektrofahrzeug
Nahezu zeitgemäß kommt dann auch der Begriff des sogenannten Quarantäneplatzes daher. Auf einen solchen muss ein Elektrofahrzeug abgestellt werden, wenn Indikatoren für ein erhöhtes Risiko einer potenziell beschädigten Lithium-Ionen-Batterie bestehen.
Diese sind zum Beispiel nach Angaben des Verbands der Automobilindustrie e. V. :
- Meldungen über Störungen im Hochvolt-System im Fahrerdisplay, Armaturenbrett/-tafel (orange oder rote Warnleuchte), gegebenenfalls Warnhinweise in der Instrumententafel,
- Schwere Beschädigungen, insbesondere im Bereich der Batterie. Eine Bewertung der Schäden / Erkennung des beschädigten Bereichs kann zum Beispiel anhand des Rettungsdatenblatts des Fahrzeugs erfolgen,
- Unterbodenschäden, zum Beispiel Intrusion und/oder Verformungen,
- Ausgelöste Airbags,
- Stetiger Temperaturanstieg beziehungsweise stark erhöhte Temperatur (mehr als 60°C) der Batterie, ungewöhnlicher aromatischer Geruch, Austreten von Flüssigkeiten oder Rauch aus dem Gehäuse (Hierbei ist die Feuerwehr umgehend zu alarmieren).
Ein Quarantäneplatz bedeutet nichts anderes, als dass fünf Meter in jede Richtung des Fahrzeugs nichts stehen darf. Egal wo das Fahrzeug steht. Steht das verunfallte Fahrzeug bei einer Werkstatt, sollte dies also aufgrund von Fachkunde gewährleistet sein. Eine Meldung über eine Störung im Hochvolt-System kann aber von einem Mitarbeitenden fehlinterpretiert werden und das Fahrzeug wird gar nicht erst in die Werkstatt gebracht. Die Folge wäre zum Beispiel das Parken in der Betriebstiefgarage – mit gegebenenfalls weitreichenden Auswirkungen.