Der Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V. (BVF) plädiert schon lange für einen zielgerichteten, aber nicht inflationären Einsatz von Fördermaßnahmen. Um Anreize zu schaffen für eine Mobilitätswende sind auch Förderungen zur Elektromobilität sinnvoll und wichtig, denn sie machen es vielen Unternehmen und Fuhrparkbetreibern überhaupt erst betriebswirtschaftlich möglich zu investieren und über eine Elektrifizierung der Flotte nachzudenken. Die aktuelle Lage wirkt allerdings wie eine Bremse.
Nach derzeitigem Stand wird der Umweltbonus von bis zu 9.000 Euro nur ausgezahlt, wenn das Fahrzeug – unabhängig vom Bestelldatum – bis zum 31.12.2022 zugelassen ist. Da das aufgrund der Lieferschwierigkeiten und der langen Wartezeiten allerdings nicht immer möglich ist, wird die komplette Kalkulation der Fuhrparkverantwortlichen zunichte gemacht. Das Risiko der Bestellung eines Elektrofahrzeugs ist deshalb für viele Fuhrparkbetreibende zu hoch.
Wer jetzt ein Fahrzeug bestellt und möglicherweise über den 31.12.2022 hinaus bis zur Auslieferung warten muss, der kann nicht mehr sicher sein, dass er vom Umweltbonus profitieren kann. Der Fuhrparkverband setzt sich dafür ein, das das Antragsverfahren für den Umweltbonus umgehend geändert wird. Nach der Bestellung des Fahrzeugs und einer Karenzfrist von 15 Tagen sollte eine Prüfung und Genehmigung des Antrages erfolgen. Die Auszahlung des Bonus kann dann zum Liefertermin unter der Bedingung erfolgen, dass das Fahrzeug für mindestens ein Jahr in Deutschland zugelassen ist. Wenn das Bestelldatum im Antragsprozess berücksichtigt wird, hat das für den Handel den Vorteil, dass der Bundesanteil nach der Zulassung des Fahrzeuges schneller ausgezahlt werden kann und die Fördermittelgeber in der Lage wären, auf Basis des bekannten Bestellverlaufs eine Budgetierung vorzunehmen. Um die Elektrifizierung der Flotten weiter voranzutreiben ist es zwingend notwendig, das Zusageverfahren zu ändern. Nur, wenn die verbindliche Bestellung als Förderzusage gilt, kann der Planungsunsicherheit entgegengewirkt werden. Die Freigabe zur Auszahlung kann mit dem Nachweis der Zulassung und der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgelöst werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz arbeitet in diesem Zusammenhang derzeit an einem neuen Förderdesign für den Umweltbonus, das auch die Marktentwicklung berücksichtigt. Nach Abschluss der Abstimmung wird die neue Förderrichtlinie von der Europäischen Kommission auf Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht geprüft. Der Fuhrparkverband hofft, dass da Geschwindigkeit reinkommt, um die Unsicherheiten und die damit verbundene Investitionszurückhaltung auszuräumen.
Subventionsmissbrauch entgegenwirken
Ein weiterer kritischer Aspekt ist, dass der staatlich finanzierte Umweltbonus zur Förderung von Elektroautos auch die Elektromobilität im Ausland subventioniert. Das ist das Ergebnis einer Studie des Center of Automotive Management (CAM). Laut Studie befinden sich etwa 12,4 Prozent der 2021 neu zugelassenen reinen Elektrofahrzeuge nicht in Deutschland. Es wird davon ausgegangen, dass die Förderprämie von 9.000 Euro kassiert wird, um dann nach einem Ablauf von sechs Monaten die neuen Fahrzeuge ins Ausland zu verkaufen. Nach Schätzungen des CAM wurden somit 2021 etwa 240 Millionen Euro an staatlichen Fördergeldern nicht zweckmäßig genutzt. Um den Umweltbonus dahingehend zu verbessern, sollte nicht einfach die Haltedauer verlängert werden. Die Empfänger:innen des Umweltbonus sollten für den Fall, dass das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird, verpflichtet werden, das Geld abhängig vom Alter des Fahrzeugs gestaffelt oder vollständig zurückzuzahlen. Mit einer Rückzahlungsverpflichtung wird nicht nur der Export von Elektrofahrzeugen aufgehalten, sondern auch der Gebrauchtwagenmarkt für Elektroautos in Deutschland aufgewertet. Der Fuhrparkverband plädiert dafür, dass Förderungen auf Sinnhaftigkeit überprüft werden müssen, damit die Mobilitätswende und der Weg zu mehr Nachhaltigkeit gelingen können.