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UVV: Sicher und schnell Pflichten erfüllen

Frankfurt, 24.04.19

Das Thema Unfallverhütungsvorschriften (UVV) ist in der Fuhrpark-Praxis oft schwierig zu handhaben. Doch wer – egal ob bewusst oder unbewusst – gegen Vorschriften verstößt, handelt in der Regel grob fahrlässig. Deswegen hat der Bundesverband Fuhrparkmanagement (BVF) zur Unterstützung von Fuhrparkverantwortlichen ein sinnvolles Tool entwickelt: den BVF UVV-Quick-Check. Mit dem Check identifiziert man Lücken oder wird in seinem Vorgehen bestätigt. Denn eines ist Vielen nicht klar:Fehler können  schmerzliche Folgen haben.

Der Quick-Check macht deutlich, ob alles rund läuft oder ob Verbesserungen erforderlich sind. Zum Beispiel stellt der Verband immer wieder fest, dass die jährliche Fahrzeugprüfung durch Sachkundige zwar durchgeführt, aber nicht korrekt dokumentiert wird. Auch die Frage einer Gefährdungsbeurteilung für die Flotte, Art und Umfang der Einweisung sind oft nicht geklärt. Ein Beispiel: Kommt es zu Personenschäden, prüft die Berufsgenossenschaft (BG) natürlich, ob alle Vorschriften eingehalten wurden. Stellt sich heraus, dass es für das Unfallfahrzeug keine aktuelle UVV gibt und sich hieraus sogar die eigentliche Unfallursache ergibt, haftet der Unternehmer. Vor allem dann, wenn es bei der UVV-Prüfung hätte auffallen müssen. Sämtliche Zahlungen an den Geschädigten holt sich die BG anschließend vom Unternehmer zurück. Oder aber sie geht, wenn die Verantwortung dafür beim Fuhrparkmanagement liegt, auf den Fuhrparkverantwortlichen zu. Die BG kann darüber hinaus bei Nichteinhaltung ihrer Vorschriften Geldbußen verhängen. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, bei der die Geldstrafe bis zu 10.000 Euro betragen kann.

Nach der Beauftragung des Verbandes, werden mit dem BVF UVV-Quick-Check die vorliegenden und möglicherweise noch nötigen Informationen im Bereich UVV des Fuhrparks anhand einer Checkliste geprüft, die alle wichtigen Punkte umfasst. Dazu gehören der Prozessablauf und die genutzten Dokumente (unter anderem Prüfberichte zur Fahrzeugprüfung, Dokumentation zur Einweisung und Unterweisung). Die Auswertung durch die Berater des Verbands enthält dann auch konkrete Handlungsempfehlungen, falls Verbesserungen nötig scheinen.

Online-Unterstützung zur Einweisung

Zur Erfüllung der gemäß UVV vorgeschriebenen Pflichten in Bezug auf die Nutzung von Firmenfahrzeugen sind vier Elemente zu beachten: Gefährdungsbeurteilung, Einweisung, Unterweisung und Fahrzeugprüfung durch Sachkundige. Die Einweisung in Fahrzeuge vor erstmaliger Nutzung unterliegt in der Praxis enormen Qualitätsschwankungen. Beim Thema „Einweisung in Fahrzeuge“ unterscheiden sich Form und Inhalt von Fall zu Fall stark voneinander. Erstellte Dokumentationen entsprechen deswegen oft nicht den Anforderungen. Zur Sicherung der Einweisungsqualität und zur Verbesserung einer einheitlichen Handhabung ist daher für die Praxis unserer Mitglieder und aller Fuhrparkverantwortlichen die BVF-Online-Einweisung für den Pkw-Fuhrpark entstanden. Das neue ab Juni verfügbare Einweisungstool schließt eine Lücke bei der Umsetzung der UVV-Richtlinien. Durch das Werkzeug kann der Einweisungsprozess zeit- und kosteneffizient gestaltet werden.

Weitere Informationen zu Ablauf und Kosten des BVF UVV-Quick-Checks finden Sie hier, zum Online-Tool für die Einweisung bitte hier klicken.

Foto: © Adobe Stock / Wellnhofer Designs

Axel Schäfer

Axel Schäfer

Geschäftsführer des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement

Publikation nur unter Bekanntgabe der Quelle.

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