Wer ein Auto zulässt, muss die Kraftfahrzeugsteuer bezahlen. So auch ein Unternehmen für seinen Fuhrpark. Aber warum ist das eigentlich so? Welche Fahrzeugwerte sind maßgeblich bei der Berechnung der Kfz-Steuer? Und wie lässt sich bares Geld sparen? Dieser Artikel liefert Ihnen die Antworten.
Die Steuer dient zur Finanzierung des Straßenbaues und zur Erhaltung des Straßennetzes. Hintergrund ist das Verursacherprinzip: Die Fahrzeughalter werden verpflichtet, für die Schäden an Straßen und Umwelt aufzukommen, die sie verursacht haben. Doch wussten Sie, dass Steuern immer zur Deckung aller Haushaltsausgaben dienen und nicht zweckgebunden sind? Bleibt zu hoffen, dass der Bund sie sinnvoll einsetzt und z.B. Baustellen im Straßennetz zügig zu Ende führt.
Für die Berechnung der Kfz-Steuer spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie z.B. die Größe des Hubraums und der CO2-Ausstoß. Die Festsetzung, Erhebung und der Einzug der Kfz-Steuer erfolgt durch die Hauptzollämter. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sieht spezielle Regelungen für reine Elektrofahrzeuge vor, d.h. solche, die mit Batterien (z.B. Tesla, BMW i3, Volkswagen iD3) oder wasserstoffbetriebene Brennstoffzellen (z.B. Hyundai Nexo, Toyota Mirai) angetrieben werden. Diese sind nach § 3d KraftStG für einen befristeten Zeitraum von der Kfz-Steuer befreit. Letztere sind zum aktuellen Zeitpunkt noch zu vernachlässigen.
Die Befreiung erfolgt für zehn Jahre bei Zulassung bis zum 31.12.2015 und für fünf Jahre bei Zulassung ab dem 01.01.2016 bis 31.12.2020. Nach Ablauf des steuerbefreiten Zeitraums ist für Elektrofahrzeuge das Fahrzeuggewicht das einzig relevante Kriterium für die Berechnung der Kfz-Steuer. Aber auch dann kommt man günstiger weg: Um dem Umweltgedanken gerecht zu werden, fallen nur 50 Prozent der Kfz-Steuer an, die man für einen Verbrenner zahlen müsste. Hybridfahrzeuge, die neben einem Elektromotor auch durch einen Verbrennungsmotor angetrieben werden, gelten nicht als Elektrofahrzeuge und sind daher nicht steuerbegünstigt. Dazu gehören auch Elektrofahrzeuge, die mit einem Verbrennungsmotor als Reichweitenverlängerer ausgestattet sind (sogenannte Range-Extender-Fahrzeuge).
Das Bundesfinanzministerium bietet hier einen Kfz-Steuerrechner an, mit welchem die Kfz-Steuer ermittelt werden kann.
Foto: © Adobe Stock / v.poth