Ab dem 01.01.2023 ändert sich so einiges, was die Förderungen der Elektromobilität in Deutschland betrifft. Der allseits bekannte Umweltbonus verringert sich für reine Elektrofahrzeuge um 2.000€. Wer sich ab dem nächsten Jahr für einen Plug-in Hybrid entscheidet, muss leider komplett in die Röhre schauen, hier wird die Prämie sogar gänzlich gestrichen. Ab September 2023 können mit wenigen Ausnahmen nur noch Privatkäufer von den Zuschüssen profitieren. Für Dienstwagen gibt es dann nur noch die geringere Besteuerung des geldwerten Vorteils bei Nutzung eines BEVs bzw. PHEVs. Zum ersten Mal wird eine fixe Budgetobergrenze eingeführt – maximal 2,1 Mrd. Euro werden ausgezahlt (dies entspricht einer Anzahl von 525.000 Pkw).
Die Mindesthaltedauer steigt von sechs auf 12 Monate an, was durchaus ein sinnvoller Ansatz ist, um die aktuell ins Ausland abverkauften Elektrofahrzeuge im Inland zu behalten. Für mehr Kommentare und Analysen der neuen Förderungen, schauen Sie auch unbedingt in unseren Artikel zu diesem Thema. Und zu guter Letzt richtet sich die Preisobergrenze nach dem Listenpreis des Modells, für das die Prämie beantragt wird. Bisher hat sich ein Fahrzeug automatisch über das Basismodell qualifiziert, sofern dieses innerhalb der Preisspanne lag.
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