Mit immer mehr Elektrofahrzeugen in Deutschland wächst folgerichtig auch immer mehr der Bedarf an Lademöglichkeiten – sowohl gewerblich, als auch privat. Im aktuellen Artikel rund um Fuhrparkrecht, hat der Verbandsjurist des Bundesverbandes für Betriebliche Mobilität e.V. (BBM), Roman Kasten, einen interessanten Absatz über rechtliche Ansprüche auf Lademöglichkeiten für Sie.
Als Teil unserer Studie „E-Mobility in Fleets 2022“ konnten wir zum Thema Lademöglichkeiten auch ein paar spannende Erkenntnisse sammeln. Zunächst haben wir alle Teilnehmer danach gefragt, ob es beim jeweiligen Arbeitgeber Lademöglichkeiten auf dem Firmengelände gibt, ganz unabhängig davon, ob diese selbst einen Elektroantrieb (EV oder PHEV) nutzen. Bei knapp der Hälfte (47%) ist bereits entsprechende Technik vorhanden. Ein gutes Viertel (27%) gab zumindest an, dass es zwar noch nicht möglich sei vor Ort zu laden, aber es zu mindest geplant ist. Ein weiteres grobes Viertel (26%) geht allerdings leer aus.
Im zweiten Schritt haben wir diejenigen Dienstwagenfahrer, die bereits ein Elektrofahrzeug oder einen Plug-in Hybrid nutzen gefragt, ob auch zu Hause eine Lademöglichkeit vorhanden ist. Hier sind es bereits mehr als die Hälfte (55%) aller Befragten, die schon nachgerüstet haben. Bei 20% ist geplant entsprechende Ausrüstung zu installieren – und auch hier ist ein Viertel (25%) ohne eine Lademöglichkeit.
Außerdem haben wir danach gefragt, inwieweit der Arbeitgeber Unterstützung anbietet, um dem Dienstwagenfahrer eine Lademöglichkeit am Wohnort zu installieren (bei dieser Frage waren Mehrfachnennungen möglich). Mit 34% wurden finanzielle Zuschüsse am häufigsten genannt. Ganz knapp dahinter mit ebenfalls rund 34% folgen beratende Leistungen. Jeder Dritte (31%) bekommt vom Arbeitgeber zumindest entsprechendes Infomaterial zur Verfügung gestellt. Bei etwas mehr als einem Fünftel aller Befragten (21%) werden sogar die kompletten Kosten für die Installation einer Wallbox übernommen.
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