Neben dem Artikel rund um Neuerungen und Wissenswertes zum Thema Steuern in Bezug auf Dienstwagen, haben wir für Sie auch eine Infografik aufbereitet. Gerhard Nolle, Fachreferent vom Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V. (BBM) klärt darüber auf, dass bei der Umsatzsteuerberechnung des geldwerten Vorteils besondere Vorsicht geboten ist:
Hier handelt es sich nämlich um einen umsatzsteuerpflichtigen Sachbezug. Die Bemessungsgrundlage hierfür muss allerdings ohne Minderungen, wie sie zum Beispiel bei Elektrofahrzeugen gegeben werden, einbezogen werden.
Mehr Infos zu diesem Thema zu „Zuzahlungen zu Anschaffungen eines Firmenwagens“ finden Sie in unserem Artikel.
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